Bei Piraterie oder Seeräuberei handelt es sich um Gewalttaten, Diebstähle oder Freiheitsberaubungen, die zu eigennützigen Zwecken unter Gebrauch eines See- oder Luftfahrzeugs auf hoher See oder in anderen Gebieten verübt werden, die keiner staatlichen Gewalt unterliegen. Bis ins 19. Jahrhundert gab es zudem noch staatlich mittels Kaperbrief autorisierte Freibeuter, die wie Piraten agierten.
Beliebte Seiten
Alle Einträge (45)
B
J
O
U