Wilderei bezeichnet das unberechtigte Jagen und Fangen von Wildtieren. Wilderer werden oder wurden historisch auch als Jagd- bzw. Wildfrevler, Wilddieb, Wildschütz/Raubschütz oder Schwarzgeher bezeichnet.
Verbrechen, die als Wilderei zählen, sind:
- Jagd mit Missachtung von Jagdgesetzen
- Jagd/Fischerei in der Schonzeit eines Tieres
- Durch nicht zur Jagd berechtigte Personen begangene Jagd
- Quälerei des Tieres kurz vor der Tötung
- Jagd/Fischerei in Schutzgebieten
- Jagd/Fischerei gefährdeter Tiere
- Jagd des Tieres nicht zum Verzehr, sondern aus purem Vergnügen oder zur Aneignung als Trophäe
- Einfangen und Schmuggeln der Tiere
HINWEIS: Nicht jeder Jäger/Tierfänger ist automatisch ein Wilderer. Jäger und Tierfänger sollten nur aufgelistet werden, wenn sie beim Jagen und/oder Einfangen das Gesetz missachten. Auch Bauern, die ihre Tiere töten, werden nicht aufgelistet, da sie das Recht dazu haben, ihre Tiere zu töten.
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