Schurken Wiki
Advertisement

Wilderei bezeichnet das unberechtigte Jagen und Fangen von Wildtieren. Wilderer werden oder wurden historisch auch als Jagd- bzw. Wildfrevler, Wilddieb, Wildschütz/Raubschütz oder Schwarzgeher bezeichnet.

Verbrechen, die als Wilderei zählen, sind:

  • Jagd mit Missachtung von Jagdgesetzen
  • Jagd/Fischerei in der Schonzeit eines Tieres
  • Durch nicht zur Jagd berechtigte Personen begangene Jagd
  • Quälerei des Tieres kurz vor der Tötung
  • Jagd/Fischerei in Schutzgebieten
  • Jagd/Fischerei gefährdeter Tiere
  • Jagd des Tieres nicht zum Verzehr, sondern aus purem Vergnügen oder zur Aneignung als Trophäe
  • Einfangen und Schmuggeln der Tiere

HINWEIS: Nicht jeder Jäger/Tierfänger ist automatisch ein Wilderer. Jäger und Tierfänger sollten nur aufgelistet werden, wenn sie beim Jagen und/oder Einfangen das Gesetz missachten. Auch Bauern, die ihre Tiere töten, werden nicht aufgelistet, da sie das Recht dazu haben, ihre Tiere zu töten.

Alle Einträge (21)

Advertisement